Entscheidung zum Kardinal-Faulhaber-Platz steht an

13. Mai 2016

SPD fordert maßvolle Bebauung unter Berücksichtigung des Bürgerentscheids

Die SPD-Stadtratsfraktion hat in dieser Woche erneut einen Antrag beim Oberbürgermeister eingereicht, der erreichen will dass die Planungen zur Bebauung des Kardinal-Faulhaber-Platzes unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Bürgerentscheides vom Juli 2015 wieder aufgenommen werden.

„Über die künftige Nutzung des Platzes muss der Stadtrat grundsätzlich entscheiden, da einerseits beantragt wurde, den Platz künftig als Grünfläche zu nutzen, andererseits aber eine Mehrheit im Stadtrat die Bebauung befürwortet“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Kolbow. „Wir fordern, dass sich die geplante Nutzung durch Einkaufsflächen, Hotelräume, Bürozonen an den Vorgaben des einstimmigen Stadtratsbeschlusse vom 27.09.2012 orientiert, durch den die Ergebnisse des Investorenwettbewerbs zur Bebauung des Kardinal- Faulhaber-Platzes in die städtische Planung übernommen wurden“.

Nach Meinung der SPD-Fraktion soll das Grundstück nicht veräußert werden. Grundlage für künftige Nutzungsrechte durch Dritte soll ein Erbpachtvertrag sein. „Dies ist der 3. Anlauf einen Beschluss auf Bebauung herbeizuführen, nachdem die CSU-Fraktion in der Stadtratssitzung im Februar zu vorgerückter Stunde ohne weitere Begründung unseren Antrag abgelehnt hat, allerdings gegen die Stimme des Oberbürgermeisters“, so der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Hans Werner Loew.

Es gibt aus unserer Sicht keine Begründung, von den damals gesetzten Vorgaben abzuweichen. Für die weitere Planung sollen jedoch Entwicklungen aufgenommen werden, die sich gegenüber dem damaligen Planungsstand neu ergeben haben, so die veränderte Situation durch den Erweiterungsbau des Theaters auf dem Theatervorplatz und die vorgesehene Straßenbahn-Haltestelle in der Theaterstraße vor dem Gebäude“, erläutert Joachim Schulz, Mitglied in der Steuerungsgruppe zum Mozart-Areal.

Außerdem soll der Grundriss des geplanten Gebäudes auf der bebaubaren Grundfläche dergestalt geplant und angeordnet werden, dass dadurch am Abschluss der Eichhornstraße als Fußgängerzone eine Platzsituation markiert wird. Ferner nimmt der Antrag auf, dass bei jedem Neubau in der Innenstadt die negativen Auswirkungen auf das Stadtklima verhindert werden sollen.

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