Gewässerschutzmanagement

23. Juni 2015

Gewässerschutzmanagement in Würzburg

Gewässerentwicklungskonzept für Gewässer III. Ordnung im Stadtgebiet

Bereits Mitte März hat der Würzburger Stadtrat einstimmig beschlossen, ein Gewässerentwicklungskonzept (GEK) für die Gewässer III. Ordnung im Stadtgebiet zu erstellen. Die Fachabteilung Stadtentwicklung der Stadt soll dies federführend in Zusammenarbeit mit anderen städtischen Fachdienststellen und in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt erledigen und auch mögliche finanzielle Zuwendungen zu diesem wasserwirtschaftlichen Vorhaben beantragen.

Ziel der Gewässerentwicklung ist der Erhalt bzw. die Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der kleinen Bäche und Gräben. Die Aufstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes ist somit eine wichtige Grundlage zur Zielerreichung des „guten Zustandes“ der betroffenen Gewässer gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Diese Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2000 hat das Ziel, den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Sie bezweckt, die Wasserpolitik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung auszurichten.

Inhalte des GEK sind insbesondere wasserwirtschaftliche, wasserbauliche, gewässerbiologische und landschaftsökologische Belange, Vorgaben des Naturschutzes, sowie Belange der Fischerei, der Erholung und anderer Nutzungen. Der Untersuchungsrahmen orientiert sich an je 20 m breiten Streifen links und rechts der Gewässer. Er umfasst rund 23 km Gewässerlänge, somit insgesamt ca. 92 ha. Dieser Untersuchungsrahmen wurde im Vorfeld mit dem Wasserwirtschaftsamt Würzburg-Aschaffenburg abgestimmt. Auch der Heigelsbach und der Reichenberger Bach (insgesamt 9 km) gehören zu den zu untersuchenden Gewässern.

Im deutschen Wasserrecht werden Gewässer in Ordnungen eingeteilt. Nach wasserwirtschaftlicher Bedeutung sowie den Bedürfnissen der Unterhaltung und des Hochwasserschutzes wird zwischen Gewässern I., II. und III. Ordnung unterschieden. Über die Ordnung regeln sich die Eigentumsverhältnisse und die Verantwortlichkeiten für das Gewässer.

Zu den Gewässern I. Ordnung gehört der Main. Zuständig für seinen Ausbau und die Unterhaltung ist – solange der Main in seinem Bett bleibt – grundsätzlich der Bund, vertreten durch das Wasserschifffahrtsamt. Tritt der Main jedoch im Hochwasserfall über die Ufer, so ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt zuständig. Ausnahmen sind jedoch die Kostenbeteiligung der Stadt bei Maßnahmen des endgültigen Hochwasserschutzes oder die alleinige Zuständigkeit der Stadt bzw. der Hafengesellschaft für die Ufermauern entlang im dort genannten Bereich. Der Main fließt auf einer Länge von 15,6 km durch das Würzburger Stadtgebiet.

Zum Gewässer II. Ordnung zählt in Würzburg als einziges Gewässer die Pleichach. Die Unterhaltslast liegt hier grundsätzlich beim Bezirk Unterfranken, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt (WWA). Beteiligte können jedoch mit bis zu 25 Prozent zu den Unterhaltungskosten herangezogen werden. Der Bezirk ist allerdings dort von der Unterhaltslast ausgenommen, wo die Pleichach überdeckt, überbaut oder verrohrt ist (rund 3 km innerhalb des Stadtgebietes). Hier muss die Stadt die notwendigen Unterhaltungsarbeiten auf eigene Kosten vornehmen. Die Pleichach hat eine Gesamtlänge von gut 32 km. Die Gewässerlänge zwischen der Stadtgrenze in Versbach und der Mündung in den Main unterhalb der Friedensbrücke beträgt 8,9 km. Für den Abschnitt zwischen Quellenbachparkhaus und Europastern gibt es eine Konzeptstudie Gewässerentwicklung, die eine ökologische Aufwertung und Aufweitung der Pleichach als innerstädtisches Fließgewässer vorsieht. Sie soll „erlebbar“ mit öffentlichen Zugangsmöglichkeiten gestaltet werden. Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt, dieses Konzept im Rahmen der Bauleitpläne umzusetzen. Die dort festgelegten Grünbereiche dürfen nicht unterschritten oder weiter beeinträchtigt werden.

Alle übrigen Gewässer im Stadtgebiet sind Gewässer III. Ordnung im Sinne Art. 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG). Die Unterhaltungslast liegt bei der Stadt Würzburg als eigene Aufgabe gemäß Art. 22 BayWG. Zu dieser Ordnung gehören beispielsweise der Zwischengemäuerbach (Heigelsbach), der Reichenberger Bach im Reichenberger Grund und der Steinbach im Steinbachtal. Pleichach, Heigelsbach und Reichenberger Bach gehören zu den Gewässern, in die über Regenentlastungsanlagen verdünntes Mischwasser eingeleitet wird. Leider bleiben mitunter nach einem Starkregenereignis unschöne Fäkalien und Hygieneartikel im Uferbereich dieser Bäche zurück.

Der Dürrbach fließt auf auf einer Länge von 8,2 km durch städtisches Gebiet. Er läuft aus Güntersleben auf Oberdürrbach zu und mündet in der Dürrbachau in den Main. Das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft hat die Stadtbezirke Ober- und Unterdürrbach als Karstgebiete (Gebiete mit klüftigem Untergrund) eingestuft. Für diese Gebiete gelten erhöhte Anforderungen an den Grundwasserschutz. Der geltende Wasserrechtsbescheid zum Generalentwässerungsplan (GEP) enthält auf der Grundlage dieser Verordnung Auflagen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Würzburg, die besondere Schutzmaßnahmen für den Bachlauf des Dürrbaches fordern, da hier stellenweise die Felsklüfte bis unmittelbar an die Bachsohle reichen. Am Dürrbach sind insgesamt 26 Niederschlagswassereinleitungen aus dem öffentlichen Kanalnetz vorhanden.

Die von Estenfeld aus nach Lengfeld zufließende Kürnach fließt am Greinbergknoten in die Pleichach. 4,6 km lang misst die Strecke im Stadtgebiet. Der Kühbach, der von Höchberg kommend entlang der Leistenstraße und weiter in den Main fließt, ist ein Naturdenkmal und führt praktisch nur nach Regenereignissen Wasser.

Der Steinbach im Steinbachtal, der nur nach Regenfällen Wasser führt und danach schnell wieder trocken fällt, gehört zu den Bächen, die keinen Zufluss aus dem Kanalnetz aufnehmen.

Der Zwischengemäuerbach (Heigelsbach) beginnt am Zusammenfluss des zulaufenden Reichenberger Baches und des Fuchsstädter Baches (= Heuchelbach) am stadtseitigen Ende des Rottenbauerer Grundes unter der Autobahntalbrücke der A3. Die Fließstrecke bis zum Main beträgt ca. 1.800 Meter.

Unter „Gewässerunterhaltung“ ist nach §39 Abs.1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und nach Art. 22 ff. des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss zu verstehen. Durch Unterhaltungsmaßnahmen ist der Gefahr von Überschwemmungen vorzubeugen, die durch Auflandung oder Verschlammung des Gewässerbettes oder durch Ausufern entstehen kann. Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast). Zur Gewässerunterhaltung gehören neben der Erhaltung des Gewässerbettes die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhalt und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss. Auch Wildwuchs (u.a. Bärenklau oder Herkulesstaude) muss eingedämmt werden. Außerdem steht die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers, als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen im Fokus der Gewässerunterhaltung. Sie hat naturnah zu erfolgen. Ein wichtiger Aspekt des Gewässerschutzmanagements ist die Einbeziehung der vorhandenen Gewässer (sog. „Vorfluter“) im Rahmen von Neubaumaßnahmen. Da der Überlauf der meisten Regenüberlaufbecken (RÜB) in nahe liegende Gewässer entlastet wird, sind hier meist Schutzmaßnahmen zu treffen. Im Rahmen von Landschaftpflegerischer Begleitplanung bedient sich der Entwässerungsbetrieb der Stadt Würzburg externer Fachleute, um längere Gewässerabschnitte zu renaturieren bzw. neu zu gestalten.

Die Kosten der Gewässerunterhaltung sind im § 40 Abs.1 des WHG und nach Art.26 BayWG geregelt. Die Stadt Würzburg hat die Aufgaben an den Entwässerungsbetrieb gegen Kostenerstattung bzw. –beteiligung delegiert. Seit dem Jahr 2000 sind über 2 Mio. € für die Gewässerunterhaltung im Stadtgebiet ausgegeben worden. Beispielsweise sind in den vergangenen Jahren die Böschungssicherung am Fuchsstädter Bach (nachhaltige Befestigung der Böschung mit Wasserbausteinen), die Sanierung / Kompletterneuerung der Stützmauer am Heigelsbach durch die Fachabteilung Tiefbau unterhalb der Heuchelhofstraße auf einer Länge von ca. 60 Meter (veranschlagte Gesamtkosten, bestehend aus Maschinenstunden und Material, ohne Arbeitszeit, 85.000 Euro) oder die Beseitigung von Springkraut im Bereich des Zwischengemäuerbaches in Heidingsfeld durchgeführt worden. Das sog. „drüsige Springkraut“ ist bei uns nicht ursprünglich heimisch. Es handelt sich um eine „eingewanderte“ Pflanze, einen so genannten Neophyten. Diese Art wird sich in den nächsten Jahren durch den Klimawandel noch weiter ausbreiten. Diese massive Ausbreitung unter teilweiser Verdrängung der bestehenden Flora macht diesen Neophyten zu einer Problempflanze.

Auch die regelmäßige Reinigung des Heigelsbaches und die Beseitigung von Anlandungen, Verstopfungen und Geröll in der Unterführung Eisenbahnstraße / Hedanstraße sind Aufgaben der Gewässerunterhaltung. Damit der volle Querschnitt wieder zur Verfügung steht, wird dieser Tunnel durch Mitarbeiter des Kanalbetriebs gereinigt. Dazu wird das Wasser des Baches in dem betreffenden Abschnitt umgeleitet und am Arbeitsfeld vorbeigeführt und das Geröll mit einem Miniradlader abtransportiert. Ebenfalls wird beispielsweise der Quellenbachtunnel unter der Schweinfurter Straße regelmäßig gereinigt und freigeräumt.

Das nun zu erarbeitende GEK ist grundlegende Voraussetzung, um Fördermittel für Realisierungsmaßnahmen erhalten zu können. Die Höhe der vom Wasserwirtschaftsamt in Aussicht gestellten Förderquote beträgt ca. 50 bis 60 Prozent der Kosten. Auch das Gewässerentwicklungskonzept selbst wird über das Wasserwirtschaftsamt voraussichtlich in Höhe von 60 Prozent der Planungskosten bezuschusst werden, so dass der städtische Finanzierungsanteil mit etwa 10.000 Euro veranschlagt werden konnte.

Die Zeiten, in denen man mit viel Geld Wasserläufe begradigte, ihnen oftmals einen schnurgeraden Verlauf gab und dabei ganze Gewässerabschnitte im Sohl- und Uferbereich mit Beton befestigte (siehe Zwischengemäuerbach), gehören der Vergangenheit an. Renaturierung ist heute Vorgabe der Gesetze. Ein Gewässer endet auch nicht dort, wo seine Wasserfläche aufhört, sondern zu seinem Ökosystem gehört ein ausreichend breiter Ufer- und Randstreifen mit einer standortgerechten Bepflanzung. „Zurück zur Natur“ heißt es nun bei der Gewässerentwicklung. Das Gewässerschutzmanagement ist eine Investition in die Zukunft!

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