Mietspiegel soll erstellt werden

03. August 2021

SPD-Fraktion möchte Gesetz zeitnah umsetzen

Der Deutsche Bundestag hat am 24.06.2021 eine Reform des Mietspiegelrechts beschlossen (Mietspiegelreformgesetz, BT-Drs. 19/26918 in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung BT-Drs. 19/30933).

Alle Städte mit mehr als 50 000 Einwohner*innen müssen künftig einen Mietspiegel erstellen. Ein einfacher Mietspiegel ist bis zum 1. Januar 2023 und ein qualifizierter Mietspiegel bis zum 1. Januar 2024 zu erstellen und zu veröffentlichen.

Um diese neue gesetzliche Vorgabe zu erfüllen, fordert die SPD-Stadtratsfraktion in einem Antrag die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels. Die Kosten dafür sollen in den Haushalt für 2022 eingestellt werden.

Der Antrag wird vermutlich im Ferienausschuss am 19. August 2021 behandelt.

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