Mindestlohn wird teilweise umgangen

23. Januar 2015

Seit dem 01.01.2015 gilt in der Bundesrepublik der gesetzliche Mindestlohn von € 8,50. Uns erreichte nun ein Schreiben von der Dienstleistungsfirma, die z. B. im Stadttheater oder in den Bädern von der Stadt beauftragtet ist, in dem die Firma an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ankündigt, dass sie durch dubiose Pausenregelungen den Mindestlohn umgehen wird.

Damit ergibt sich auch künftig der bisher gezahlte Stundenlohn von € 6,33. Für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dieser Regelung nicht zustimmen, gehe die Firma von einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus.

Dies veranlasste mich eine schriftliche Anfrage an die Stadtverwaltung zu stellen.

In der gestrigen Stadtratssitzung wurde meine Anfrage schriftlich beanwortet.

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