In der Sitzung des Stadtrates wurde beschossen, dass das Bürgerbegehren „Rettet das MOZ“ formell und materiell zulässig ist. Der Bürgerentscheid zum Bürgerbegehren „Rettet das MOZ“ und der Bürgerentscheid zum Ratsbegehren „Ja zur attraktiven Neugestaltung des Mozartareals und des Kardinal-Faulhaber-Platzes“ wird am Sonntag, den 5. Juli 2015 durchgeführt.
Daher stellt die SPD-Stadtratsfraktion für die Stadtratssitzung am 23. April einen Antrag, in dem zwei Punkte gefordert werden:
Die Stadt Würzburg legt die Pläne des Investors zur Bebauung am Mozartareal und Kardinal-Faulhaber-Platz offen.
Die Stadtverwaltung veröffentlicht eine Darstellung der Einnahmen und Ausgaben (Grundstücksverkäufe, Baukosten, Zuschüsse…) für die verschiedenen Szenarien von Bürgerentscheid, Ratsbegehren und Bürgerbefragung.
Mit der Entscheidung des Würzburger Stadtrates zu einem Ratsbegehren und einer Bürgerbefragung ist die Stadt Würzburg in der Pflicht eine größtmögliche Transparenz über die anstehenden Entscheidungen zu schaffen. Deshalb hat die Stadtverwaltung die Aufgabe die hierfür nötigen Informationen rechtzeitig öffentlich zu machen. Diese größtmögliche Transparenz ist die Grundlage für eine fundierte Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger.
Bislang sind die Pläne des Investors noch Geheimwissen von Stadtverwaltung und Stadtrat. Dies kann so für ein echtes Ratsbegehren mit anschließender Bürgerbefragung nicht bleiben. Die Bürgerinnen und Bürger müssen vor der Abstimmung wissen, was genau auf dem Mozart-Areal und dem Kardinal-Faulhaber-Platz geplant ist. Aus dem Text des Ratsbegehrens wird dieses nicht deutlich. Deshalb müssen die Pläne des Investors schnellst möglich veröffentlicht werden.