Wohnraum ist zum Wohnen da

SPD-Fraktionsvorsitzender Alexander Kolbow
Nadja Hussein

10. Juli 2020

SPD-Stadtratsfraktion fordert Zweckentfremdungssatzung

Nach Beschluss der beiden städtebaulichen Rahmenplanungen für die zukünftigen Lengfelder Wohnbaugebiete Carl-Orff-Straße und Lengfeld Nord 22B in der Stadtratssitzung vom 25.06.2020 setzt die SPD-Stadtratsfraktion einen weiteren Schwerpunkt beim Thema Wohnen.

So beantragt die SPD-Fraktion in einem Antrag die Prüfung einer Zweitwohnsitzsteuer. „Nicht wenige Personen haben in Würzburg einen Zweitwohnsitz. Für diese Bürgerinnen und Bürger erhält die Stadt Würzburg jedoch keine Umlagen“, erklärt der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion, Alexander Kolbow. „Die Infrastruktur der Stadt steht natürlich allen BewohnerInnen zur Verfügung und sollte daher auch von allen in Würzburg, egal ob mit dem Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldeten, mitfinanziert werden“, so Kolbow weiter. „Aus anderen Kommunen gibt es jedoch auch Berichte über den hohen Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung einer derartigen Steuer. Die Stadtverwaltung soll daher den Nutzen und die erwarteten Kosten gegeneinander abwägen, um dem Stadtrat eine fundierte Diskussion über das Thema Zweitwohnsitzsteuer zu ermöglichen“.
Der Antrag zur Prüfung einer Zweitwohnsitzsteuer wird im Hauptausschuss am 14. Juli behandelt.

Außerdem fordern die Sozialdemokraten die Einführung einer Zweckentfremdungs-satzung. Stadträtin Kerstin Westphal führt zur Forderung nach einer Zweckentfremdungssatzung aus: „Wohnraum ist in Würzburg Mangelware. Diese Tatsache wird durch die Vermietung von Wohnraum an Touristen oder Geschäftsreisende noch verstärkt, weil dadurch dem Wohnungsmarkt Wohnraum entzogen und gleichzeitig das Hotelgewerbe benachteiligt wird.

Durch die geschäftsmäßige Vermietung von Wohnraum zu gewerblichen Zwecken werden damit auch sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im Beherbergungsgewerbe gefährdet“. Nach dem Zweckentfremdungsgesetz können Gemeinden, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung überwiegend anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf, wenn sie dem Wohnraummangel nicht auf andere Weise mit zumutbaren Mitteln und in angemessener Zeit abhelfen können. Eine Zweckentfremdung liegt dabei insbesondere dann vor, wenn der Wohnraum mehr als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird.
Der Antrag zur Zweckentfremdungssatzung wird im Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss am 13. Juli behandelt.

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