Wohnungsbau-Offensive

24. Oktober 2016

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag:

I. Die Stadt Würzburg erstellt zur Förderung des Wohnungsneubaus sowie zur Umsetzung unterschiedlicher Varianten des konzeptionellen Mietwohnungsbaus (Mehrgenerationenwohnen, barrierefreies & seniorengerechtes Wohnen, u.a.) in der Stadt Würzburg ein kommunales Wohnungsbauprogramm.

Ein solches Programm soll sowohl für Mieterinnen und Mieter sowie für Käuferinnen und Käufer von Wohnraum ausgerichtet sein und das Ziel verfolgen, preiswerten Miet- und Eigentumswohnraum in Würzburg anbieten zu können. Das kommunale Wohnbauprogramm findet Anwendung bei Grundstücken, die im Eigentum der Stadt Würzburg stehen und für den Wohnbau geeignet sind. Neue Wohngebiete, die auf stadteigenen Grundstücken entstehen, werden mit 40 Prozent der Gesamtfläche bei diesem Wohnbauprogramm berücksichtigt. Das kommunale Wohnbauprogramm in Würzburg soll sich eng am sog. „Münchner Modell“ orientieren (siehe Ausführungen unten), die Grundidee der sozialgerechten Bodennutzung berücksichtigen und dementsprechend nachfolgende Grundsätze beinhalten:

a. Wohnen für Mieter*innen und Genossenschaftsmitglieder:

Zielsetzung ist es, dass Würzburgerinnen und Würzburger mit unterem und mittlerem Einkommen und Familien mit Kindern die Möglichkeit erhalten, Wohnungen zu tragbaren Mieten zu finden. Das zu erarbeitende Konzept soll sich an nachfolgenden Grundlagen orientieren:

  1. Die Stadt Würzburg vergibt stadteigene Grundstücke zu einem lageunabhängigen, einheitlichen Preis in einem Auswahlverfahren an Genossenschaften oder Bauträger*innen zum Bau von Miet/-Genossenschaftswohnungen. Die Preise werden in dem zu erstellenden Konzept festgesetzt.
  2. Die Anfangskaltmiete für die ersten fünf Jahre wird in dem zu erarbeitenden Konzept festgelegt. Zielsetzung ist es, 25 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete zu bleiben. Die Anfangsmiete kann erhöht werden (Höhe ist im Konzept festzulegen), wenn die Wohnung in einem Gebäude liegt, welches dem energetischen Standard eines kfw-Effizienzhauses 55 oder besser entspricht.
  3. In den ersten fünf Jahren nach Erstbezug einer Neubauwohnung sind keine Mieterhöhungen zulässig.
  4. Soweit ein Einvernehmen mit der Kommunalaufsicht hergestellt werden kann, können Baugenossenschaften oder Bauträger*innen zur Gewährleistung des günstigen Mietzinses eine städtische Finanzhilfe in Form eines zinsvergünstigten Darlehens in Anspruch nehmen.
  5. Die Bindungsdauer beträgt 30 Jahre, während dieser Frist dürfen die Wohnungen nicht ohne Zustimmung der Stadt Würzburg verkauft werden.
  6. Bei Errichtung der Wohnungen sind die durch den Stadtrat der Stadt Würzburg beschlossenen ökologischen Vorgaben einzuhalten.

Mieter*innen und Genossenschaftsmitglieder

  • müssen ein Einkommen haben, das innerhalb der in Art. 11 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) festgesetzten Obergrenzen liegt. Für Haushalte mit Kindern kann sich die Einkommensgrenze erhöhen. Eine entsprechende Ausgestaltung ist in der Konzeption zu erarbeiten.

  • müssen seit mindestens drei Jahren ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz ohne Unterbrechung in Würzburg haben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Unternehmen ihren Firmensitz nach Würzburg verlegen, können ebenfalls die Förderung in Anspruch nehmen.

Diese Grundsätze finden auch bei der Umsetzung von konzeptionellen Wohnungsbauten Anwendung.

b. Wohnen für Käufer*innen (Eigentum)

Zielsetzung ist es, Würzburgerinnen und Würzburger mit unterem und mittlerem Einkommen und Familien mit Kindern die Möglichkeit zu geben, preisgünstiges Wohneigentum in der Stadt zu erwerben. Das zu erarbeitende Konzept soll sich an nachfolgenden Grundlagen orientieren:

  1. Die Stadt stellt städtische Baugrundstücke zu festen, lageunabhängigen Preisen bereit. Die Preise pro Quadratmeter sollen deutlich unter dem üblichen Verkehrswert liegen. Es erfolgt eine Festlegung der Preise in der Konzeption.
  2. Grundstücke werden durch Beschluss des Stadtrats der Stadt Würzburg nach einem Auswahlverfahren an ein Wohnungsbauunternehmen, Baugruppe oder Bauträger*innen abgegeben, die darauf Eigentumswohnungen errichtet.
  3. Bei Errichtung der Wohnungen sind die durch den Stadtrat der Stadt Würzburg beschlossenen ökologischen Vorgaben einzuhalten.
  4. Der verbilligte Grundstückspreis wird voll an die Wohnungskäufer*innen weitergegeben. Es wird eine einkommensabhängige Staffelung für die Verkaufspreise erarbeitet (vgl. hierzu Modelle im Rahmen des Münchner Modells).

Hinsichtlich der Selbstnutzerinnen (Käuferinnen, die selbst in die Wohnung einziehen wollen) sind folgende Kriterien anzuwenden:

  • Käufer*innen müssen ein mittleres Einkommen (hier in entsprechenden, angepassten und festzulegenden Modellen aufzuführen) nachweisen

  • Käufer*innen müssen seit mindestens drei Jahren ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz ohne Unterbrechung in Würzburg haben.

  • Haushalte mit Kindern müssen erst seit einem Jahr in Würzburg wohnen oder arbeiten.

  • Käufer*innen dürfen keine Immobilien oder Miteigentumsanteile im In- oder Ausland besitzen.

Für Käuferinnen einer Wohnung, die diese vermieten wollen (Kaptalanlegerinnen) sind folgende Kriterien anzuwenden:

  • Die Wohnung darf nur an berechtigte Haushalte vermietet werden (s.o.)

  • Es erfolgt eine Festlegung der Anfangsmiete und möglicher Mietzinserhöhungen.

  • Hinsichtlich Mietzins und Belegung erfolgt eine Bindung von mindestens 20 Jahren.

Wohnungen dürfen erst an Kapitalanlegerinnen verkauft werden, wenn innerhalb einer angemessenen Frist keine berechtigten Käuferinnen gefunden werden, die die Wohnung selbst beziehen.

Eigenverwendung, insbesondere durch Familien, hat Vorrang bei der Vergabe vor Kapitalanleger*innen.

II. Die Stadtverwaltung wird beauftragt bis spätestens Juli 2017 dem Stadtrat ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung des Wohnbauprogramms vorzulegen.

III. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen inwieweit ein solches Programm auf bereits bestehenden, privaten Wohnraum (hier: Ankauf einer Immobilie für Eigenverwendung mit Sanierungs- und Modernisierungsnotwendigkeiten) erweitert werden kann. Die Stadtverwaltung erstellt hierzu auch ein städtisches Leerstandskataster und einen digitalen Leerstandsmelder.

Begründung:

Mietpreissteigerungen und Wohnraummangel machen es Menschen in Würzburg immer schwerer bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum zu finden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken muss die Stadt Würzburg Anreize zum Bau von mehr bezahlbaren Wohnungen schaffen. Hierzu beantragt die SPD-Stadtratsfraktion ein kommunales Wohnungsbauprogramm nach dem sog. „Münchener Modell“.

Das „Münchner Modell“ als Grundausrichtung kommunaler Wohnungsbaupolitik ist seit 1994 mit beeindruckenden Erfolgen erprobt und dient als Richtlinie für eine abgestimmt und verlässliche Baupolitik. Weitere Kommunen haben diese Konzeption auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort modifiziert.

Ein solches Programm, bzw. die Festlegung solcher Leitlinien ist eine geeignete Möglichkeit, mit einem gezielten Handeln Haushalten mit mittlerem Einkommen und Familien mit Kindern einen finanzierbaren Wohnraum in Würzburg anbieten zu können. Ebenso dienen solche Leitlinien der erfolgreichen Umsetzung unterschiedlicher konzeptioneller Wohnbauten.

Alexander Kolbow
Fraktionsvorsitzender

Hans Werner Loew
stellv. Fraktionsvorsitzende

Laura Wallner
Stadträtin

Gisela Pfannes
Stadträtin

und die SPD-Stadtratsfraktion

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