Würzburg braucht ein Sozialticket

08. Mai 2015

Auf unsere Initiative wurde bei unserer Fraktionsklausur im März beschlossen, dass die Fraktion einen Antrag auf Einführung eines Sozialticket in Würzburg im Stadtrat einbringt. Die Eckdaten wurden festgelegt.

Homaira und Lore

Nachdem der Antrag im Detail ausgearbeitet war, befasste sich auch der letzte Stadtparteitag der WürzburgSPD im April mit den Forderungen und beschloss den Antrag mit großer Mehrheit.

Heute wurde der Antrag bei der Verwaltung der Stadt Würzburg eingereicht. Wir fordern ein Sozialticket für Bezieherinnen und Bezieher von

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz

  • Wohngeld

  • junge Menschen, die wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt der Stadt Würzburg beziehen, weil sie in einem Heim, bei Pflegeeltern oder bei Verwandten leben

Diese Personengruppen erhalten sowohl personengebundene Monats- als auch Einzeltickets zu 50% des üblichen Preises. Als Berechtigungsnachweis gilt ein Sozialpass, den die entsprechenden Behörden ausstellen. Fahrscheine können dann diskriminierungsfrei und diskret am Fahrscheinautomaten gelöst werden.

Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für selbstbestimmte gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Teilhabe für alle in einer Stadt lebenden Bürgerinnen und Bürger. Nur wer kulturelle, soziale und Betreuungs- und Versorgungsangebote erreichen kann, kann diese auch wahrnehmen. Insofern ist es eindeutig eine politische Aufgabe, Mobilität zu ermöglichen. Zahlreiche deutsche Städte haben sich dieser Aufgabe bereits erfolgreich angenommen. Für Behördengänge sind viele Menschen auf den ÖPNV angewiesen. Auch die Bemühungen um gesellschaftliche Teilhabe, um Integration, Beteiligung an Veranstaltungen und Angeboten des öffentlichen Lebens dürfen nicht an mangelnder Mobilität scheitern.

Die Mobilitätsbedürfnisse sind jedoch unterschiedlich. Daher soll für eine effizientere und individualisierte Nutzung sowohl die Möglichkeit für günstige Einzeltickets als auch für ein vergünstigtes Monatsticket gegeben sein. Das Monatsticket zum halben Preis entspricht dabei im Kostenumfang in etwa dem Anteil für Mobilität, der im Hartz IV-Satz vorgesehen ist.

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